Ja, wir haben Winter. Ab und zu wird dann die Temperatur unter Null Grad fallen. Wasser wird zu Eis und Schnee. Das bedeutet glatte Straßen und Gehwege. Der Winterdienst bringt nicht den Sommer zurück, aber tut was er kann, um Glätte zu vermeiden. Zaubern kann auch er nicht. Hier ein paar nützliche Infos zum Winterdienst.
- Wann sind die Räumfahrzeuge unterwegs?
Die SWE Stadtwirtschaft GmbH und ihre Vertragsfirmen räumen und streuen in der Landeshauptstadt Erfurt bei Schneefall und Gefahr der Straßenglätte. Damit um 6.00 Uhr der Berufsverkehr rollen kann, beginnt der Winterdienst werktags um 4.00 Uhr morgens, bei Bedarf sogar nachts. Von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr hält der Winterdienst die Hauptverkehrsstraßen in einem dem Witterungsbedingungen entsprechenden verkehrssicheren Zustand. Bei starken Schneefällen und extremen Witterungsverhältnissen kann es besonders in Kreuzungsbereichen trotz Winterdienst glatt werden. Eine angepasste Fahrweise beugt natürlich Unfällen vor.
- Welche Straßen und Wege werden vom Winterdienst geräumt und gestreut?
Die Winterdienstpflichten der Stadt richten sich nach der geltenden Gesetzeslage. Jedes Jahr teilt die Stadt Erfurt das 700 km lange Straßennetz nach Dringlichkeitsstufen ein.
Wichtige Hauptstraßen mit einer Länge von über 300 km sind der Dringlichkeitsstufe I (D I) und II (D II) zugeordnet. Diese Straßen haben oberste Priorität. Nach der Sicherung des Hauptnetzes werden ausgewählte wichtige Nebenstraßen und Steigungen, welche in die Dringlichkeitsstufe III eingeordnet sind, abgestreut bzw. geräumt. Diese umfassen ca. 50 km. Nach der Beräumung des D III Netzes wird ein sogenanntes Nebennetz (ab 10 bis 15 cm Schneehöhe) in einer Länge von ca. 300 km geräumt. Im sogenannten D III- und Nebennetz besteht die Räum- und Streupflicht nicht uneingeschränkt. Insbesondere in reinen Wohngebieten erfolgt keine Schneeräumung. Lediglich bei entsprechender Notwendigkeit werden diese Straßen winterdienstlich betreut. Dies erfolgt im eigenen Ermessen der SWE Stadtwirtschaft GmbH als auch nach Beauftragung durch die Stadt. Jedoch erst, nachdem die Dringlichkeitsnetze D I, D II und D III beräumt wurden.
- Wie bereitet sich die SWE Stadtwirtschaft GmbH auf den Winterdienst vor?
Ein spezialisierter Straßen-Wetterbericht liefert über das Internet Glättevorhersagen mit Temperaturprognosen, Glättewarnungen (SMS-Alarm), Wetterprognosen (24 h bis 5 Tage), Satellitenbilder, einen Niederschlagsradar, Wetterkarten und aktuelle Messwerte. 6 Glatteismeldestationen im Erfurter Straßennetz liefern Informationen über Fahrbahntemperatur, Lufttemperatur, Luftfeuchtigkeit, Niederschlag und Salzkonzentration auf der Fahrbahn. Die Daten gehen in der Winterdienstzentrale ein, wo der Einsatz koordiniert wird. Inzwischen hat die Stadtwirtschaft sogar eine eigene Soleanlage.
- Wer ist auf Gehwegen räum- und streupflichtig?
Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Erfurt sind die Anlieger (Grundstückseigentümer) auf Gehwegen für den Winterdienst verantwortlich. Diese müssen an Werktagen (6:00 bis 20:00 Uhr) sowie an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen (8:00 und 20:00 Uhr) vor ihren Grundstücken Eis und Schnee beseitigen und bei Glätte abstumpfende Streumittel (Sand oder Splitt) streuen. Gehwege sind in einer für die Nutzung erforderlichen Breite (1,50 m, soweit der Gehweg diese Breite überschreitet) bei Eis- und Schneeglätte so zu bestreuen und von Schnee so zu räumen, dass ein durchgehend benutzbarer Gehweg entsteht.
- Welche Teile des Gehweges sind zu räumen?
Der Schnee und Glätte muss auf den Teilen des Gehweges der öffentlichen Straße beseitigt werden, die sich zwischen den Endpunkten der zur Straße angrenzenden Grundstücksseiten aus senkrecht bis zum Fahrbahnrand befinden.
- Welche Streumittel sind erlaubt?
Zum Bestreuen der Gehwege sind abstumpfende Mittel (z. B. Blähschiefer, Sand u. ä.) erlaubt. Die Verwendung von Streusalz und anderen auftauenden Stoffen ist aus Gründen des Umweltschutzes verboten. Streusalz und andere auftauende Stoffe dürfen nur in klimatischen Ausnahmefällen (z. B. bei überfrierender Nässe, Eisregen u.ä.) sowie auf Treppen und steilen Wegen mit Steigungen größer als 4% verwendet werden, soweit mit abstumpfenden Mitteln die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden kann. Zur öffentlichen Straße gehörende Teile, wie begrünte Flächen, Baumscheiben und Beete, dürfen nicht mit Salz bestreut werden.
- Wohin mit dem Schnee?
Der Schnee ist auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder, wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrzeugverkehr hierdurch nicht gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert wird. Einläufe der Entwässerungsanlagen und Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und / oder die Fahrbahn geschafft werden. Auf begrünten Flächen, Baumscheiben und Beeten darf salzhaltiger Schnee nicht abgelagert werden.
- Was ist bei der Abfallentsorgung im Winter zu beachten?
Selbstverständlich holt die Stadtwirtschaft auch bei Schnee und Eis den Müll ab. Um dies zu ermöglichen, bitte für einen ausreichend breiten und sicheren Zugang vom Behälterstandplatz zur Fahrbahn sorgen. Das Festfrieren von Abfällen im Behälter verhindert ein Verpacken des Restmülls im Plastikbeutel. Beim Biomüll hilft Zeitungspapier, die Feuchtigkeit des Bioabfalls zu binden oder man verwendet kompostierbare Biobeutel, die es im Handel zu beziehen gibt.
- Was kann ich beim Autofahren berücksichtigen?
Schon am Vorabend den Wetterbericht hören bzw. sich auf den Webseite „Winterdienst aktuell“ der Erfurter Stadtwerke informieren. Besonders kritisch sind Temperaturen um den Gefrierpunkt. Durch das wechselnde Tauen und Frieren ändert sich die Fahrbahnbeschaffenheit ständig. Wer kurz nach dem Losfahren eine Bremsprobe macht, bekommt so ein Gefühl für die Verhältnisse auf der Fahrbahn. Vorher muss jedoch immer in den Rückspiegel geschaut werden. Außerdem ist der Eisbelag bei Null Grad glatter als bei strengem Frost, weil sich ein zusätzlicher Wasserfilm bilden kann. Folgt man dem Winterdienst, ist ausreichend Abstand zu halten, denn das Splitt- und Salzgemisch der Streumaschinen wird mit hoher Geschwindigkeit auf die Fahrbahn geschleudert und könnte bei zu dichtem Auffahren den Lack oder die Windschutzscheibe beschädigen. Wer jetzt mit dem Auto unterwegs ist, braucht vor allem Zeit. Wer rechtzeitig losfährt, Staus und Verspätungen beispielsweise durch Schneepflüge einplant, gerät nicht in Hektik und kommt gelassen und sicher ans Ziel.
- Was macht der Winterdienst im Sommer?
Er liegt nicht auf der faulen Haut! Die Winterdienstfahrer steuern in der eisfreien Zeit ihre Straßenkehrmaschinen oder leeren mit Entsorgungsfahrzeugen die Mülltonnen.